Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Salzgitter Mannesmann Stahlhandel GmbH; Kovac Stahl GmbH & Co KG - BWB/Z-1742 | Bundeswettbewerbsbehörde

Salzgitter Mannesmann Stahlhandel GmbH; Kovac Stahl GmbH & Co KG

BWB/Z-1742

12.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Salzgitter Mannesmann Stahlhandel GmbH, Deutschland, beabsichtigt, die Geschäftsbetriebe von Kovac Stahl GmbH & Co KG, Österreich, in Gratkorn und Graz sowie das Verkaufsbüro in Klagenfurt im Wege eines Asset Deals zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Stahlhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2012 weggefallen.

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