Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fondo Strategico Italiano S.p.A.; Augeo Tre S.r.I. - BWB/Z-1739 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fondo Strategico Italiano S.p.A.; Augeo Tre S.r.I.

BWB/Z-1739

08.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer (mitkontrollierenden) Beteiligung von 18,63% an Augeo Tre S.r.I., Barga (Lucca), Italien, durch Fondo Strategico Italiano S.p.A., Mailand, Italien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion, die Vermarktung und den Vertrieb von (i) Plasma und (ii) aus Plasma gewonnen Arzneimitteln sowie Impfstoffen. "

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.07.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2012 weggefallen.

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