Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity III L.P.; Capvis III Limmat L.P.; Hess-Natur Textilien GmbH - BWB/Z-1737 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity III L.P.; Capvis III Limmat L.P.; Hess-Natur Textilien GmbH

BWB/Z-1737

01.06.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Capvis Equity III L.P. (Jersey) und Capvis III Limmat L.P. (Jersey) beabsichtigen, indirekt sämtliche Geschäftsanteile der Hess-Natur Textilien GmbH (Deutschland) und damit die alleinige Kontrolle aber das Zielunternehmen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandelsvertrieb von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Heimtextilien und Accessoires.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2012 weggefallen.

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