Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

De´Longhi S.p.A.; The Procter & Gamble Company - BWB/Z-1734 | Bundeswettbewerbsbehörde

De´Longhi S.p.A.; The Procter & Gamble Company

BWB/Z-1734

31.05.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der angemeldete Zusammenschluss betrifft den Erwerb der "Braun" Haushaltsgerätesparte durch De´Longhi S.p.A., Treviso, Italien, von The Procter & Gamble Company, Cincinnati, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika. Die Transaktion besteht aus dem Erwerb sämtlicher Vermögensgegenstände der "Braun" Haushaltsgerätesparte verbunden mit einer unbefristeten Markenlizenz sowie der Lizenzierung bestimmter weiterer Immaterialgüterrechte. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von elektrischen Haushaltskleingeräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2012 weggefallen.

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