Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Baumit Beteiligungen GmbH; Wopfinger Baustoffindustrie GmbH; B & W Auslandbeteiligungsgesellschaft - BWB/Z-1730 | Bundeswettbewerbsbehörde

Baumit Beteiligungen GmbH; Wopfinger Baustoffindustrie GmbH; B & W Auslandbeteiligungsgesellschaft

BWB/Z-1730

25.05.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von zusätzlichen 49% der Geschäftsanteile an der B & W Auslandbeteiligungsgesellschaft mbH durch Baumit Beteiligungen GmbH, womit Baumit Beteiligungen GmbH insgesamt über 99% der Geschäftsanteile sowie alleinige Kontrolle an B & W Auslandbeteiligungsgesellschaft mbH verfügt. Weiters der Erwerb von 1% der Geschäftsanteile an der B & W Auslandbeteiligungsgesellschaft mbH durch die Wopfinger Baustoffindustrie GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Produktion und Verkauf von Trockenmörtel und pastösen Produkten (pastöse Putze und Anstriche).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2012 weggefallen.

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