Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DB Mobility Logistics AG; TFG Transfracht Internationale Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co KG; TFG Verwaltungs GmbH - BWB/Z-1728 | Bundeswettbewerbsbehörde

DB Mobility Logistics AG; TFG Transfracht Internationale Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co KG; TFG Verwaltungs GmbH

BWB/Z-1728

23.05.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DB Mobility Logistics AG beabsichtigt, jeweils 50 % der Anteile an TFG Transfracht Internationale Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co KG und an TFG Verwaltungs GmbH von der HHLA Intermodal GmbH zu erwerben und damit seinen derzeitigen Anteil an den beiden Gesellschaften von jeweils 50 % aufjeweils 100 % zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Güterverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2012 weggefallen.

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