Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TEERAG-ASDAG AG; Wilhelm Real GmbH; AMW Asphalt-Mischwerk GmbH & Co KG; AMW Asphalt-Mischwerk GmbH - BWB/Z-1726 | Bundeswettbewerbsbehörde

TEERAG-ASDAG AG; Wilhelm Real GmbH; AMW Asphalt-Mischwerk GmbH & Co KG; AMW Asphalt-Mischwerk GmbH

BWB/Z-1726

21.05.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft (Wien) sowie die Wilhelm Real GmbH (Götzis) beabsichtigen, jeweils ihre bisherige Beteiligung in Höhe von 33,33% an der AMW Asphalt-Mischwerk GmbH & Co KG (Sulz) und an deren Komplementärin AMW Asphalt-Mischwerk GmbH (Sulz) auf 50% aufzustocken, sodass im Ergebnis die beiden Zielgesellschaften zu gleichen Teilen von TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft (über ihre Tochtergesellschaft Allgemeine Straßenbau GmbH) und Wilhelm Real GmbH gehalten werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Asphaltmischgut.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2012 weggefallen.

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