Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tealeaf Technology, Inc.; International Business Machines Corporation - BWB/Z-1725 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tealeaf Technology, Inc.; International Business Machines Corporation

BWB/Z-1725

18.05.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Tealeaf Technology, Inc. mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, USA, durch International Business Machines Corporation mit Sitz in Armonk, New York State, USA. Nach Abschluss der Transaktion wird IBM 100% der Anteile an Tealeaf halten und folglich alleinige Kontrolle über Tealeaf ausüben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Entwicklung und Vertrieb von IT-Software, insbesondere Marketing- und System and Network Management Software.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.06.2012 weggefallen.

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