Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. Capital France FCPR; Aluminium Pechiney SAS - BWB/Z-1720 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. Capital France FCPR; Aluminium Pechiney SAS

BWB/Z-1720

08.05.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege eines Anteilskaufs beabsichtigt H.I. G. Capital France FCPR (Frankreich) - indirekt durch eine neu gegründete Gesellschaft - die alleinige Kontrolle über Alcan Abrasifs Réfractaires Céramiques, SAS (Frankreich), Alufin GmbH Tabularoxid (Deutschland), Aluminium Pechiney U05, SA (Frankreich), RTA Specialty Alumina Inc. LLC (USA) sowie eine noch zu gründende japanische Gesellschaft zu erwerben, welche alle zusammen das Spezial-Aluminiumoxid-Geschäft des Veräußerers, Aluminium Pechiney SAS (Frankreich) bilden. Das Zusammenschulssvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Herstellung und Vertrieb von Spezial-Aluminiumoxid.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2012 weggefallen.

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