Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schneider Electric (UK) Limited; Mull Topco Limited
BWB/Z-1716
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Schneider Electric (UK) Limited, Vereinigtes Königreich, eine 100%ige Tochtergesellschaft von Schneider Electric S.A., Frankreich, beabsichtigt, die gesamten Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Mull Topco Limited, Vereinigtes Königreich, der indirekten Holdinggesellschaft der M&C Energy Group Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Energiemanagement-Beratungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2012 weggefallen.