Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WILD Flavors GmbH; Global Juice Cold Blends&Compounds
BWB/Z-1715
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
WILD Flavors GmbH (Schweiz) beabsichtigt, mittels ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften Wild Juice B.V. (Niederlande), Wild K.K. (Japan) und Wild Flavors Inc. (USA) den Geschäftsbereich Global Juice Cold Blends&Compounds von mehreren zur Cargill-Gruppe gehörenden Veräußerungsgesellschaften zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Komplettlösungen für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2012 weggefallen.