Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaften m.b.H.; s IT Solutions AT Spardat GmbH - BWB/Z-1710 | Bundeswettbewerbsbehörde

IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaften m.b.H.; s IT Solutions AT Spardat GmbH

BWB/Z-1710

02.05.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Übernahme von Tätigkeiten und Ressourcen im Bereich Dienstleistungen der Informationstechnologie von der s IT Solutions AT Spardat GmbH durch die IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H. in Wien, im Rahmen einer IT-Service-Beziehung. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2012 weggefallen.

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