Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gebrüder Weiss GmbH; Diehl Internationale Spedition GmbH & Co KG; Diehl Verwaltungs- und Beteiligungsges.m.b.H. - BWB/Z-1707 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gebrüder Weiss GmbH; Diehl Internationale Spedition GmbH & Co KG; Diehl Verwaltungs- und Beteiligungsges.m.b.H.

BWB/Z-1707

26.04.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H. (Lauterach) beabsichtigt, über ihre 100%ige deutsche Tochtergesellschaft Gebrüder Weiss GmbH (Memmingen) 100% der Anteile an der Diehl Internationale Spedition GmbH & Co KG sowie an deren einziger Komplementärin Diehl Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (beide mit Sitz in Esslingen) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Güterverkehrs- und Speditionsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2012 weggefallen.

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