Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PwC Europe AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Holding PricewaterhouseCoopers Nederland B.V. - BWB/Z-1704 | Bundeswettbewerbsbehörde

PwC Europe AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Holding PricewaterhouseCoopers Nederland B.V.

BWB/Z-1704

25.04.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deutschland) beabsichtigt, alle Anteile (mit Ausnahme eines Vorzugsanteils) an der Holding PricewaterhouseCoopers Nederland B.V. (Niederlande) von deren derzeitigen Eigentümerin, der Coöperatie PricewaterhouseCoopers Nederland U.A. (Niederlande) zu erwerben, welche ihrerseits beabsichtigt, eine Beteiligung von ca. 33% an der PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Managementberatung, Corporate Finance und Insolvenzberatung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.05.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2012 weggefallen.

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