Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equistone Partners Europe Ltd.; E. Winkemann GmbH & Co. KG - BWB/Z-1703 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equistone Partners Europe Ltd.; E. Winkemann GmbH & Co. KG

BWB/Z-1703

23.04.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 100% der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an der E. Winkemann GmbH & Co. KG, Plettenberg (Deutschland) durch ein zu diesem Zweck gegründetes Akquisitionsvehikel, an dem von der Equistone Partners Europe Ltd., München (Deutschland) beratene Investmentfonds mittelbar 90% der Anteile halten werden, und an dem das Management der Zielgesellschaft mittelbar 10% der Anteile halten wird. Equistone Partners Europe Ltd. wird hierdurch die alleinige Kontrolle an der E. Winkemann GmbH & Co. KG erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Stanzteile aus Metall.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2012 weggefallen.

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