Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WTE Wassertechnik GmbH; Huber SE - BWB/Z-1696 | Bundeswettbewerbsbehörde

WTE Wassertechnik GmbH; Huber SE

BWB/Z-1696

13.04.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die WTE Wassertechnik GmbH (Deutschland) und die Huber SE (Deutschland) beabsichtigen die Gründung eines Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens, der sludge2energy GmbH. Die Muttergesellschaften werden zu jeweils 50% am Gemeinschaftsunternehmen beteiligt sein. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Verkauf von dezentralen Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2012 weggefallen.

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