Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HANNOVER Finanz-Gruppe; Mackprang Holding GmbH & Co. KG - BWB/Z-1692 | Bundeswettbewerbsbehörde

HANNOVER Finanz-Gruppe; Mackprang Holding GmbH & Co. KG

BWB/Z-1692

03.04.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitz in Wien und Hannover beabsichtigen, insgesamt 56% der Anteile an der Mackprang Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Kabelschutzsysteme, Bauteile der Steuerungselektronik für die Automobilindustrie sowie Abwicklung von Logistikleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.05.2012 weggefallen.

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