Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Expansion Capital II Limited; Internetstores AG - BWB/Z-1691 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Expansion Capital II Limited; Internetstores AG

BWB/Z-1691

02.04.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Investmentfonds EQT Expansion Capital II Limited mit Sitz in St. Peter Port (Guernsey) beabsichtigt, über mehrere Akquisitionsvehikel 34,65% der Anteile und damit einhergehend gemeinsame Kontrolle an der Internetstores AG mit Sitz in Stuttgart zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den E-Commerce Handel für Fahrräder, Fitnessgeräte, Campingausrüstung, Einrichtungsgegenstände und entsprechender Zubehörteile und Accessoires.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.04.2012 weggefallen.

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