Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lagermax Lagerhaus und Speditions AG; Frikus Friedrich Kraftwagentransport und Speditionsges.m.b.H. - BWB/Z-1689 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lagermax Lagerhaus und Speditions AG; Frikus Friedrich Kraftwagentransport und Speditionsges.m.b.H.

BWB/Z-1689

29.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lagermax Lagerhaus und Speditions AG (Österreich) beabsichtigt, die Frikus Friedrich Kraftwagentransport und Speditionsges.m.b.H. (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Logistik- und Transportdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2012 weggefallen.

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