Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Metinvest B.V.; Joint Stock Company "Integrated Iron and Steel Works Zaporizhstal" - BWB/Z-1688 | Bundeswettbewerbsbehörde

Metinvest B.V.; Joint Stock Company "Integrated Iron and Steel Works Zaporizhstal"

BWB/Z-1688

29.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Metinvest B.V., Niederlande, beabsichtigt die direkte Kontrolle über die folgenden sieben zypriotischen Holdiggesellschaften von Joint Stock Company "Integrated Iron and Steel Works Zaporizhstal" zu erwerben: Brandfeld Finance Limited, Vernan Services Limited, Lasartico Holdings Limited, Stransten Holdings Limited, Royware Investments Limited, Sitler Management Limited und Barlenco LTD. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich endgefertigte Stahlprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.04.2012 weggefallen.

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