Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HANNOVER Finanz-Gruppe; Franz ZIENER GmbH & Co. Lederhandschuhfabrik; SPORTINA Sporthandschuhe GmbH
BWB/Z-1687
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitz in Wien und Hannover beabsichtigen, 34,47% der Anteile an der Franz ZIENER GmbH & Co. Lederhandschuhfabrik und 35% der Anteile an deren Komplementärin, der SPORTINA Sporthandschuhe GmbH, jeweils mit Sitz im oberbayrischen Oberammergau zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor Handschuh- und Sportbekleidungsherstellung für den Schi- und Radsport.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2012 weggefallen.