Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brigl & Bergmeister GmbH; Porkar Holding GmbH; Energie - und Abfallverwertungs Gesellschaft m.b.H - BWB/Z-1685 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brigl & Bergmeister GmbH; Porkar Holding GmbH; Energie - und Abfallverwertungs Gesellschaft m.b.H

BWB/Z-1685

28.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der Energie - und Abfallverwertungs Gesellschaft m.b.H. durch die miteinander verbundenen Unternehmen Brigl & und Bergmeister GmbH (Erwerb von 99,9%) und Porkar Holding GmbH (Erwerb von 0,1%). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Erzeugung / Großvertrieb von holzfreiem gestrichenen Papier, regionaler Handel mit Papier, Erzeugung / Großhandel von Elektrizität, Vertrieb von Elektrizität an große industrielle und gewerbliche Endkunden, Müllverbrennung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2012 weggefallen.

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