Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Martin-Brower Company, L.L.C.; Keystone-Gruppe; STI Freight Management GmbH - BWB/Z-1683 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Martin-Brower Company, L.L.C.; Keystone-Gruppe; STI Freight Management GmbH

BWB/Z-1683

26.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Vertriebs-, Logistik- und Speditionsgeschäfts und verwandte Geschäftsbereiche der Keystone-Gruppe (das "Zielgeschäft") durch The Martin-Brower Company, L.L.C., Rosemont, USA. Teil des Zielgeschäfts ist auch der Erwerb gemeinsamer Kontrolle über STI Freight Management GmbH, Duisburg, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Güterbeförderung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2012 weggefallen.

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