Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Haselsteiner Familien-Privatstiftung; Albona Ltd; Albona GP Ltd; conwert Immobilien Invest SE - BWB/Z-1678 | Bundeswettbewerbsbehörde

Haselsteiner Familien-Privatstiftung; Albona Ltd; Albona GP Ltd; conwert Immobilien Invest SE

BWB/Z-1678

21.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Haselsteiner Familien-Privatstiftung beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Stimmrechte an, und alleinige Kontrolle über, Albona Ltd (Malta) von 100% der Stimmrechte an, und alleinige Kontrolle über, Albona GP Ltd (Jersey) und damit von indirekter Kontrolle über conwert Immobilien Invest SE (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Erwerb, Entwicklung, Vermietung und Verkauf von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht