Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AKKA Technologies S.A.; MBtech Group GmbH & Co. KGaA; MBtech Verwaltungs-GmbH - BWB/Z-1674 | Bundeswettbewerbsbehörde

AKKA Technologies S.A.; MBtech Group GmbH & Co. KGaA; MBtech Verwaltungs-GmbH

BWB/Z-1674

14.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 65% der Anteile an der MBtech Group GmbH & Co. KGaA (Sindelfingen, Deutschland) und an der MBtech Verwaltungs-GmbH (Sindelfingen, Deutschland) durch AKKA Technologies S.A. (Paris, Frankreich). Bislang werden 100% der Anteile an den Zielunternehmen von der Daimler Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH (Stuttgart, Deutschland) gehalten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Engineering- und Consulting-Dienstleistungen für industrielle Kunden.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2012 weggefallen.

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