Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ENERCON Independent Power Producer GmbH; Austrian Wind Power GmbH; Multi Megawatt Zwei GmbH - BWB/Z-1672 | Bundeswettbewerbsbehörde

ENERCON Independent Power Producer GmbH; Austrian Wind Power GmbH; Multi Megawatt Zwei GmbH

BWB/Z-1672

12.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ENERCON Independent Power Producer GmbH (Aurich, Deutschland) beabsichtigt, von Austrian Wind Power GmbH (Eisenstadt, Österreich) 40% der Geschäftsanteile der Multi Megawatt Zwei GmbH zu erwerben. Zweck des Zusammenschlussvorhabens ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2012 weggefallen.

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