Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Diners Club CEE Holding AG; Air Plus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft mbH - BWB/Z-1671 | Bundeswettbewerbsbehörde

Diners Club CEE Holding AG; Air Plus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft mbH

BWB/Z-1671

09.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand der geplanten Transaktion ist die Aufspaltung der Air Plus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft mbH (APC) mit Sitz in Wien und die Übertragung des APC-Teilbetriebs "Diners Club Geschäft und Austrian Miles & More Master Card" auf die Diners Club CEE Holding AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Kreditkartengeschäft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.04.2012 weggefallen.

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