Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AirPlus Holding GmbH; Diners Club CEE Holding AG - BWB/Z-1670 | Bundeswettbewerbsbehörde

AirPlus Holding GmbH; Diners Club CEE Holding AG

BWB/Z-1670

09.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand der geplanten Transaktion ist die Aufspaltung (zwecks Entflechtung) der Air Plus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft mbH (APC) mit Sitz in Wien und die Übertragung der Beteiligung der Diners Club CEE Holding AG an der APC in Höhe von 33,33% auf die AirPlus Holding GmbH und die Lufthansa Air Plus Servicekarten GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Kreditkartengeschäft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.04.2012 weggefallen.

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