Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eaton Corporation; Polimer Kaucuk San. ve Paz. A.Ş. / SEL-Gruppe - BWB/Z-1669 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eaton Corporation; Polimer Kaucuk San. ve Paz. A.Ş. / SEL-Gruppe

BWB/Z-1669

09.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die geplante Transaktion betrifft den Erwerb aller Anteile der Polimer Kaucuk San. ve Paz. A.Ş., Turkey / SEL-Gruppe (Türkei) durch Eaton Corporation (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Schläuche.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.04.2012 weggefallen.

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