Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sony Corporation of America; Mubadala Development Company PJSC; EMI Group Music Publishing - BWB/Z-1667 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sony Corporation of America; Mubadala Development Company PJSC; EMI Group Music Publishing

BWB/Z-1667

07.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb gemeinsamer Kontrolle über EMI Group Music Publishing, dem Musikverlagsgeschäft der EMI Group (London, Vereinigtes Königreich) durch Sony Corporation of America (New York, USA) und Mubadala Development Company PJSC (Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Musikverlagswesen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.04.2012 weggefallen.

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