Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UMCOR AG; UMCOR Holding GmbH; Montanwerke Brixlegg AG; GINDRE DUCHAVANY S.A.S. - BWB/Z-1666 | Bundeswettbewerbsbehörde

UMCOR AG; UMCOR Holding GmbH; Montanwerke Brixlegg AG; GINDRE DUCHAVANY S.A.S.

BWB/Z-1666

06.03.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die UMCOR AG sowie die UMCOR Holding GmbH beabsichtigen, zusammen annähernd 100% des Grundkapitals der Montanwerke Brixlegg Aktiengesellschaft und 100% des Grundkapitals der GINDRE DUCHAVANY S.A.S. (Frankreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Erstellung von Kupferkathoden, Kupferrundbolzen und -walzplatten aus recyceltem Schrott, den Markt für die Herstellung von Kupferhalbzeugprodukten und Kupferkomponenten sowie den Markt von Kupfergießwalzdraht, Bleilegierungen, Zinklegierungen, Stahllegierungen und Energiekohle.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2012 weggefallen.

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