Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Special Situations Venture Partners III, L.P.; Kieran Investment GmbH & Co. KG; E.C.H. Will GmbH; Kugler-Womako GmbH; Pemco Inc.; Körber PaperLink Amerika Latina Ltda.; PT Körber Paperlink Far East
BWB/Z-1658
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von sämtlichen Anteilen an E.C.H. Will GmbH, Kugler-Womako GmbH, beide Deutschland, Pemco Inc., USA, Körber PaperLink Amerika Latina Ltda., Brasilien, und PT Körber Paperlink Far East, Indonesien, durch Special Situations Venture Partners III, L.P., Special Situations Venture Partners III (Structured), L.P., beide Guernsey, Britische Kanalinseln, und Kieran Investment GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Maschinen zur Papier- und Kartonverarbeitung (sowie Vertriebsbüros).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.03.2012 weggefallen.