Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hörmann Beteiligungs Ges.mbH; Domoferm Gruppe - BWB/Z-1654 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hörmann Beteiligungs Ges.mbH; Domoferm Gruppe

BWB/Z-1654

21.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Geschäftsanteile der Domoferm International GmbH sowie von 0,035% der Geschäftsanteile der Domoferm GmbH von der Neumayer Privatstiftung durch die Hörmann Beteiligungs Ges.mbH.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Türen und Zargen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht