Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kyowa Hakko Kirin Co., Ltd.; FUJIFILM Corporation - BWB/Z-1653 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kyowa Hakko Kirin Co., Ltd.; FUJIFILM Corporation

BWB/Z-1653

21.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kyowa Hakko Kirin Co., Ltd. (Japan) und FUJIFILM Corporation (Japan) beabsichtigen, jeweils 50% der Aktien und damit die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen, FUJIFILM KYOWA KIRIN BIOLOGICS Co., Ltd. (Japan) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Forschung & Entwicklung, Produktion und Vertrieb bestimmter Biosimilar-Produkte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2012 weggefallen.

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