Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. Europe Capital Partners, L.P.; Brand Addition Limited; Kreyer Promotion Service GmbH - BWB/Z-1652 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. Europe Capital Partners, L.P.; Brand Addition Limited; Kreyer Promotion Service GmbH

BWB/Z-1652

20.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

H.I.G. Europe Capital Partners, L.P. beabsichtigt, mittelbar 100% der Anteile an Brand Addition Limited und Kreyer Promotion Service GmbH unter der (nicht beherrschenden) Beteiligung von Co-Investoren und dem Management der Zielgesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor der Gestaltung, Beschaffung und des Vertriebs von Werbeartikeln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht