Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs-GmbH; Bionade Holding GmbH - BWB/Z-1651 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs-GmbH; Bionade Holding GmbH

BWB/Z-1651

17.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der restlichen Geschäftsanteile in Höhe von 30% an der Bionade Holding GmbH von den Herren Peter und Stephan Kowalsky und hierdurch Aufstockung von 70% auf 100% der Geschäftsanteile an der Bionade Holding GmbH durch die Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einem Konzernunternehmen der Dr. August Oetker KG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Limonaden und limonadeähnliche Produkte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2012 weggefallen.

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