Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

E.ON Wasserkraft GmbH; TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG - BWB/Z-1650 | Bundeswettbewerbsbehörde

E.ON Wasserkraft GmbH; TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

BWB/Z-1650

14.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die E.ON Wasserkraft GmbH mit Sitz in Landshut (Deutschland) und die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG mit Sitz in Innsbruck beabsichtigen die Fortsetzung ihres langfristigen Vertrages über die Zurverfügungstellung von 50% der Kapazitäten an der im Alleineigentum der TIWAG stehenden Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Stromproduktion und den Stromgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht