Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Verlag E. DORNER GmbH; VERLAG JUGEND & VOLK Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-1649 | Bundeswettbewerbsbehörde

Verlag E. DORNER GmbH; VERLAG JUGEND & VOLK Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-1649

14.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verlag E. DORNER GmbH mit Sitz in Wien beabsichtigt, 100% der Geschäftsanteile an VERLAG JUGEND & VOLK Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Verlagswesen (Schulbücher).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2012 weggefallen.

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