Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VIVATIS Holding AG; Vivatis Capital Invest GmbH; AVE Tierkörperverwertungs GmbH - BWB/Z-1648 | Bundeswettbewerbsbehörde

VIVATIS Holding AG; Vivatis Capital Invest GmbH; AVE Tierkörperverwertungs GmbH

BWB/Z-1648

10.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des das gesamte Stammkapital repräsentierenden Geschäftsanteils der AVE Österreich GmbH an der AVE Tierkörperverwertungs GmbH (TKV Regau) durch die VIVATIS Holding AG und die Vivatis Capital Invest GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entsorgung und die Verwertung von tierischen Nebenprodukten und Materialien (Schlachtnebenprodukte/Schlachtverluste, Tierkörper/gefallene Tiere).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt zogen ihre Prüfungsanträge am 22.08.2012 zurück.

Das Kartellgericht stellte das Prüfungsverfahren mit Beschluss vom 24.08.2012 ein.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 09.03.2012

Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 09.03.2012

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