Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Catalent Pharma Solutions Inc.; R.P. Scherer GmbH & Co. KG; R.P. Scherer Verwaltungs GmbH - BWB/Z-1644 | Bundeswettbewerbsbehörde

Catalent Pharma Solutions Inc.; R.P. Scherer GmbH & Co. KG; R.P. Scherer Verwaltungs GmbH

BWB/Z-1644

03.02.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Catalent Pharma Solutions Inc., eine Gesellschaft, die zum Unternehmensportfolio der Blackstone Gruppe gehört (beide USA) beabsichtigt, von Gelita AG (Deutschland) die ausstehenden Anteile am Kapital von R.P. Scherer GmbH & Co. KG und die von der Verkäuferin an der R.P. Scherer Verwaltungs GmbH gehaltenen Anteile zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft orale Systeme zur Wirkstofffreisetzung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.03.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht