Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Manwin Holding S.à.r.l.; Digital Playground Inc. - BWB/Z-1642 | Bundeswettbewerbsbehörde

Manwin Holding S.à.r.l.; Digital Playground Inc.

BWB/Z-1642

31.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Manwin Holding S.à.r.l., 32 Boulevard Royal, L-2448 Louxembourg, erwirbt die Digital Playground Inc. 16134 Hart Street, Van Nuys, CA 91406, USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Herstellung und Verbreitung von Erotikunterhaltung für Erwachsene.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2012 weggefallen.

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