Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Burgenländische Landesholding GmbH; BEGAS-Gemeindeanteilsverwaltung AG - BWB/Z-1639 | Bundeswettbewerbsbehörde

Burgenländische Landesholding GmbH; BEGAS-Gemeindeanteilsverwaltung AG

BWB/Z-1639

27.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Burgenländische Landesholding GmbH beabsichtigt, die zu 100% im Eigentum von 110 Gemeinden des Burgenlandes befindlichen Aktien der BEGAS-Gemeindeanteilsverwaltung Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Kauf soll in mehreren getrennten, sachlich und zeitlich aber zusammenhängenden Einzelverträgen mit den burgenländischen Gemeinden erfolgen. Im Gefolge der Durchführung des Zusammenschlusses erfolgt eine Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 219 ff AktG der BEGAS Energie AG auf die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung und den Verkauf von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.02.2012 weggefallen.

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