Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG; Salt & Pepper Beteiligungs GmbH & Co. KG; Salt & Pepper Verwaltungs-GmbH - BWB/Z-1630 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG; Salt & Pepper Beteiligungs GmbH & Co. KG; Salt & Pepper Verwaltungs-GmbH

BWB/Z-1630

05.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG (Köln, Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile und damit alleinige Kontrolle an der Salt & Pepper Beteiligungs GmbH & Co. KG (Köln, Deutschland) und ihrer Komplementär-GmbH, der Salt & Pepper Verwaltungs-GmbH (Köln, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich salzige Snacks.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.02.2012 weggefallen.

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