Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Roeser Medical GmbH; Klingenfuss GmbH; AMEFA Großhandelsges.m.b.H. für Medizin-Technik - BWB/Z-1627 | Bundeswettbewerbsbehörde

Roeser Medical GmbH; Klingenfuss GmbH; AMEFA Großhandelsges.m.b.H. für Medizin-Technik

BWB/Z-1627

02.01.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Roeser Medical GmbH mit Sitz in Bochum (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Vermögensgegenstände der Klingenfuss GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (Deutschland) zu erwerben. Im Zuge der Transaktion wird Roeser Medical GmbH ihre Stimmrechte in der AMEFA Großhandelsges.m.b.H. für Medizin-Technik mit Sitz in Limburg (Deutschland) von 23,5% auf 29,4% erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Medikalprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.01.2012 weggefallen.

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