Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kuhn Holding GmbH; A-TEC Mechanical Engineering Holding GmbH; EMCO MAIER GESELLSCHAFT M.B.H. - BWB/Z-1622 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kuhn Holding GmbH; A-TEC Mechanical Engineering Holding GmbH; EMCO MAIER GESELLSCHAFT M.B.H.

BWB/Z-1622

30.12.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Kuhn Holding GmbH beabsichtigt, das gesamte Stammkapital der A-Tec Mechanical Engineering Holding GmbH und damit verbunden einen 99,01%igen Geschäftsanteil an der EMCO MAIER GESELLSCHAFT M.B.H. zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Werkzeugmaschinenbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2012 weggefallen.

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