Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Gores Group LLC; Hay Gruppe
BWB/Z-1621
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die angemeldete Transaktion betrifft die geplante Übernahme der gesamten Anteile an der Hay-Gruppe, Deutschland, bestehend aus Karl Hay Verwaltungsgesellschaft mbH, Johann Hay GmbH & Co. KG, Hey-Tec Automotive Verwaltungsgesellschaft mbH, Hay-Tec Automotive GmbH & CO. KG, Hay-Speed-Umformtechnik GmbH und Hay Vermögensverwaltungs GmbH durch Gores Group LLC, USA. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schmiedestücke.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.01.2012 weggefallen.