Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RLB NÖ-Wien Leasingbeteiligungs GmbH; Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH
BWB/Z-1620
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des Zusammenschlusses ist der Erwerb einer Beteiligung in der Höhe von 32,34% am Stammkapital der neu zu gründenden Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH (Zielgesellschaft) durch die RLB NÖ-Wien Leasingbeteiligungs GmbH, FN 212701 x (Anmelderin), einer 100%-igen Tochter der RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG, (RLB NÖ-WIEN). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Leasinggeschäft mit drei Kernbereichen, nämlich: KFZ-Leasing, Mobilen-Leasing, Immobilien-Leasing.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.01.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.01.2012 weggefallen.