Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SAP AG; SuccessFactors, Inc. - BWB/Z-1610 | Bundeswettbewerbsbehörde

SAP AG; SuccessFactors, Inc.

BWB/Z-1610

13.12.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Softwareunternehmen SAP AG, Deutschland beabsichtigt, indirekt über ihre Tochtergesellschaft, SAP America Inc., USA durch ein öffentliches Übernahmeangebot sämtliche Aktien der SuccessFactors, Inc., USA und damit die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen einschließlich seiner weltweiten Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von betriebswirtschaftlicher Anwendungssoftware in den Bereichen Geschäftsausrichtung, Arbeitsteamleistung sowie Mitarbeiterleistung für Unternehmen jeder Größe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2012 weggefallen.

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