Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Corporación Nacional del Cobre de Chile; Anglo American Sur S.A. - BWB/Z-1609 | Bundeswettbewerbsbehörde

Corporación Nacional del Cobre de Chile; Anglo American Sur S.A.

BWB/Z-1609

12.12.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Corporación Nacional del Cobre de Chile (Chile) beabsichtigt, eine Kaufoption über den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung in Höhe von bis zu 49% an Anglo American Sur S.A. (Chile) von Anglo American plc (Vereinigtes Königreich) auszuüben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Kupferabbau und die Kupferverarbeitung sowie die Vermarktung von raffiniertem Kupfer.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2012 weggefallen.

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