Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bertelsmann AG; DBH Buch Handels GmbH & Co. KG - BWB/Z-1605 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bertelsmann AG; DBH Buch Handels GmbH & Co. KG

BWB/Z-1605

09.12.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Bertelsmann AG, Deutschland beabsichtigt - mittelbar über die zu je 50% von den Bertelsmann-Konzerngesellschaften DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH, Deutschland und Reinhard Mohn GmbH, Deutschland gehaltene Pubbles GmbH & Co. KG, Deutschland - mit DBH Buch Handels GmbH & Co. KG, Deutschland ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online-Vertrieb überwiegend von deutschsprachigen E-Books sowie von elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und anderen digitalen Medien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.12.2011 weggefallen.

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